Womit beschäftigt sich
Logik? Was ist ihr Gegenstand?
Im folgenden wird die formale Logik (mathematische
Logik, symbolische Logik) thematisiert. Was also ist der Gegenstand
der formalen Logik?
Die Grundlagen der modernen Logik stammen von Aristoteles,
der in den Organon I-IV (insbesondere peri hermeneias)
eine Logik entwirft, die drei Aufgabenbereiche unterscheidet:
1. Lehre vom Begriff (Definitionslehre - genus
proximum / Oberbegriff und differentia spezifica / Art-bildende
Unterschiede);
2. Lehre vom Urteil (Subjekt und Prädikat).
3. Lehre vom Schluss.
Die formale Logik wird im wesentlichen als eine Theorie des Schließens
verstanden. Sie beantwortet die Frage, was
ein logisch gültiger Schluss ist.
Betrachten wir folgendes Beispiel:
P1: Alle Computerlinguisten lieben Logik.
P2: Hans ist ein Computerlinguist.
K: Hans liebt Logik.
Diese Satzfolge ist intern strukturiert. Die einzelnen
Sätze hängen derart zusammen, dass sie einen Schluss
bilden. Die Sätze P1 und P2 heißen Prämissen
des Schlusses, K wird Konklusion genannt. Jeder Schluss enthält
eine oder mehrere Prämissen sowie (mindestens) eine Konklusion.
Diese Feststellung ist bereits ein Bestandteil des Wissensbestands
der Logik. Prämissen und Konklusionen sind Aussagen.
Aussagen sind, im Gegensatz etwa zu Fragesätzen, Sätze,
mit denen etwas ausgesagt, etwas behauptet wird. Aussagen können
wahr oder falsch sein.
Was sagt nun die Logik über die Gültigkeit
von Schlüssen?
Ein Schluss ist gültig, wenn unter der Voraussetzung,
dass alle Prämissen wahr sind, auch die Konklusion wahr ist.
Wird die Gültigkeit eines Schlusses im logischen Sinne behauptet,
so wird damit weder die Wahrheit der Prämissen noch der Konklusion
behauptet. Es wird also nicht ausgesagt, dass die Konstituenten
des Schlusses wahre Sachverhalte beschreiben. Es wird lediglich
behauptet, dass wenn die Prämissen wahr sind, dass
dann auch die Konklusion wahr sein muss, und zwar unter
der Annahme der Gültigkeit des Schlusses. Hierbei handelt
es sich um eine konditionale Aussage, die auf Bedingungen
der Möglichkeit der Gültigkeit von Schlüssen
unter formal-logischer Perspektive zielt.
Soll der Schluss gültig sein und ist weithin bekannt, dass
die Konklusion falsch ist, so muss mindestens eine er Prämissen
falsch sein: Falls Hans Logik nicht liebt, so ist entweder Hans
kein Computerlinguist (falls alle Computerlinguisten Logik lieben)
oder aber nicht alle Computerlinguisten lieben Logik. Nur unter
diesen Voraussetzungen behält der Schluss bei Annahme der Falschheit
der Konklusion seine Gültigkeit.
Diese (exemplarische) Kennzeichnung von Schlüssen basiert
auf der für wissenschaftliches Denken grundlegenden Sichtweise,
wonach aus Wahrem nichts falsches folgen kann. Denn wäre
dies so, dann könnte aus einer wahren Aussage jede beliebige
Aussage gefolgert werden, ob diese nun falsch ist oder nicht.
Die formale Logik heißt nun formal, da sie von der inhaltlichen
Bedeutung der Prämissen und Konklusionen abstrahiert und allein
die strukturellen Beziehungen der Bestandteile von Schlüssen
untersucht. Obiges Beispiel bleibt also auch dann ein gültiger
Schluss, wenn das Wort Computerlinguisten durch Menschen,
liebt Logik durch sind sterblich sowie Hans durch
Sokrates ersetzt wird. Wir können diese Schlussregel
(die einen Syllogismus darstellt) also folgendermaßen schematisieren
- diese Art von Schematismus bildet zugleich ein Beispiel für
das Erkenntnisinteresse der Logik:
Ein Syllogismus ist ein Schluss vom Allgemeinen auf das Besondere.
Syllogismus kommt von griechischen "syllogismós"
(συλλωγισμωσ)
, das soviel wie "Zusammenrechnen" heißt.
"Aus dieser Figur entsteht ein gültiger Schluss, unabhängig
davon, welche Substantive, Adjektive und Namen man für S, P
und a einsetzt." (Kutschera / Breitkopf 1985:11). Die Gültigkeit
des Schlusses beruht also nicht auf der Referenz und / oder Bedeutung
etwa speziell des Ausdrucks P, sondern auf einer Art abstraktem,
strukturellem Verhältnis zwischen den einzelnen Begriffen.
"Solche Begriffe, die gültig sind aufgrund abstrakter
begrifflicher Beziehungen, nicht aber nur aufgrund der besonderen
sachbezogenen Bedingungen, die für die Gegenstände gelten,
auf die sich die Prämissen und die Konklusion beziehen, nennt
man auch formal gültig." (Kutschera / Breitkopf1985:11).
Sie bilden den Gegenstand der formalen Logik.
Wir fassen zusammen:
1. Die formale Logik ist nicht an irgendeine Einzelsprache
gebunden. Die Sprachmittel der Logik können aber als solche
im Rahmen einer (formalen) Metasprache verwendet werden, mit deren
Hilfe etwas über einen sprachlichen Gegenstand (Einzelsprache,
Sprachausschnitt, etc.) ausgesagt werden soll (Logik als Modellsprache).
Ein prominentes Beispiel ist die "logische Grammatik"
bzw. modelltheoretische Semantik". Die Logik beschreibt also
nicht irgendeine Einzelsprache. Sie ist nicht normativ,
da sie nicht die vermeintlich "korrekte" Verwendung
von Zeichen einer Sprache "vorschreibt".
2. Die Logik untersucht vielmehr die allgemeinen,
formalen Eigenschaften von Schlüssen, die ihre formale Gültigkeit
bedingen. Die Wahrheit / Falschheit elementarer Aussagen wird in
der Logik nicht untersucht: Wenn ich sage: "Es schneit.",
dann kann ein Dritter "überprüfen", ob meine
Aussage "wahr" oder "falsch" ist oder nicht,
ob sie also einen Sachverhalt beschreibt, der im jeweiligen Aussagekontext
zutrifft oder nicht. Die Logik stellt keine Prozedur zur Überprüfung
des Wahrheitsgehaltes solcher Aussagen bereit. 3. Kontextfreiheit: Ein logisch gültiger
Schluss behält diese Eigenschaft, wann, wo und von wem auch
immer dieser produziert wird.
4. Für die formale Logik ist es vollkommen
gleichgültig, welche Bedeutung dieses oder jenes Wort, welches
im Schluss Verwendung findet, in der jeweiligen Sprache besitzt.
Die Korrektheit eines logischen, formalen Schlusses hängt
ausschließlich von seiner logischen Form ab, und nicht von
der tatsächlichen Bedeutung seiner Teilsätze.
5. Die Logik untersucht
logisch denkbare, logisch zulässige, logisch mögliche
Strukturen. Sie untersucht die denkbaren Möglichkeiten,
die sich aus gewissen gegebenen oder nur angenommenen Voraussetzungen
ergeben.
6. Die Logik ist weder eine
beobachtende, noch beschreibende, sondern ein formale Disziplin.
|