Definiton 2.2.1 Für jede natürliche
Zahl n
0
und jede Menge A heißen die Funktionen f
: An → A n-stellige Operationen
auf A. Die Menge aller n-stelligen Operationen auf A wird
mit Opn ( A ) bezeichnet.
Definition 2.2.2 Sei F eine Menge
von Operationen beliebiger Stelligkeit über der Menge
A.
: F
N
{ 0 } ist eine
Funktion, die jedem f
F,
mit f
Opn
( A ), dessen Stelligkeit
( f ) = n zuordnet.
Definition 2.2.3 Eine Algebra A
ist ein Tupel < A, f1,
..., fn, c1,
..., ck>, für das gilt:
1. Die Menge A heißt Universum
von A.
2. f1, ...,
fn sind Operationen
über A, das heißt fi : Asi
A für alle i
{ 1,
..., n }.
( fi
) = si ist die Stelligkeit
der Operation fi.
3. ci,
..., ck
A ist eine Menge von Konstanten (mit der Stelligkeit
0).
Anmerkung 2.2.1 Als Algebren gelten
somit Entitäten von zunächst "allgemeiner
Natur": Die wichtigste Festlegung besteht darin,
dass eine Menge vorliegt, über der eine oder mehrere
Funktionen definiert sind, deren Wertebereich wieder Teilmenge
der Ausgangsmenge ist. Eine Algebra formalisiert also
eine Menge zusammen mit Operationen auf dieser Menge,
die angeben, wie man mit den Elementen dieser Menge "rechnen"
kann.
Definition 2.2.4 Der Typ einer Algebra
A = < A, f1,
..., fn, ...> ist ein geordnetes
Paar ( F, σ ), wobei F =
{ f1, ..., fn
} und σ : F
N
{ 0 } eine Funktion ist, die
jedem fi
F
dessen Stelligkeit σ ( fi
) zuordnet. Man nennt fi dann
σ ( fi ) -stellige Operation.
Definition 2.2.5 Zwei Algebren
A, B sind von demselben Typ,
falls die in ihnen definierten Operationen paarweise die
selbe Stelligkeit haben, das heißt die i-te Operation
fi aus A hat
die selbe Stelligkeit wie die i-te Operation gi
aus B.
Beispiel 2.2.1 Sei
0
= 
{ 0 } die Menge aller natürlichen Zahlen beginnend mit
0, dann ist < N0, +, 0
> eine wohlbekannte Algebra mit 0 als neutralem Element
bezüglich der Addition (da für alle x
gilt: x + 0 = x ) als einzige (zweistellige)
Operation.
Beispiel 2.2.2 Ist <
0,
*, 1 > eine Algebra ('*' symbolisiert die Multiplikation)?
Ist <
0,
/, 1 > eine Algebra ('/' symbolisiert die Division)?
Definition 2.2.6 Seien A,
B Algebren desselben Typs mit den Universen
A, B. Eine Abbildung h : A
B heißt
Homomorphismus von A
und B iff:
(Hom) h [ fiA
( a1, ..., asi)]
= fiB
[ h ( a1 ), ..., h
( asi )]fiA
für alle i
{ 1, ...,
n }.
n ist die Anzahl von Operationen der Algebren A
und B. si
ist die Stelligkeit der i-ten Operation fiA
aus A bzw. fiB
aus B.
Beispiel 2.2.3 Sei A
= < A, ... > eine Algebra und idA
die Identitätsabbildung auf A. Ist dann idA
: A
A
ein Homomorphismus?
Anmerkung 2.2.2 Falls h : A
B ein Homomorphismus
von A = < A, F1
> nach B = <
B, F2 > ist, dann ist h eigentlich als
Abbildung zwischen den Universen A, B beider Algebren zu
verstehen, das heißt h : A
B. Dennoch findet man (wie auch hier) vielfach die Schreibweise:
h : A
B. Strenggenommen müßten
beide Schreibweisen unterschieden werden. Aus
Vereinfachungsgründen verwenden wir beide Schreibweisen.
Beispiel 2.2.4: Sei A
= <
0,
+, 0 > und B = < Z
0,
, 0 >, mit a
b = a + b
- 1 für alle a, b
Z0. Ferner sei
h eine Funktion, mit h ( a )
= a + 1 für alle a
0.
Ist h : A
B ein Homomorphismus?
Homomorphismen sollen nun mit Hilfe von Graphen veranschaulicht
werden. Das hat den Vorteil, dass die Struktur von Graphen
gewissermaßen "visualisiert" werden kann.
Graphen sind aber keine Algebren, da die Relation der Kanten
eines Graphen keine Relation darstellt. Wir müssen
also zunächst Graphen gesondert definieren:
Definition 2.2.7 Sei V eine nicht-leere
Menge. Sei ferner E
V2.
Das geordnete Paar < V, E > heißt
gerichteter Graph.
Definition 2.2.8 Seien G1
= < V1, E1
>, G2 = < V2,
E2 zwei Graphen. φ
: G1
G2
heißt Homomorphismus von G1 nach
G2, falls für alle e =
< a, b > gilt:
φ ( e ) = ( φ ( a ),
φ ( b ))
E2
Beispiel 2.2.5 Seien A = { 1,
2, 3, 4 } und B = { F, S, Q
} zwei Mengen. Es gelte nun G1 =
< A, {( 1, 4 ), ( 1, 2 ), ( 2, 2 ), ( 2, 3 )}>
sowie G2 = < B, {( S,
Q ), (S, F ), ( F, F
)}>. G1, G2
sind Graphen und es kann ein Homomorphismus h :
G1
G
2 definiert werden mit h ( 1 ) =
S, h ( 2 ) = h ( 3 ) = F,
h ( 4 ) = Q.
Definition 2.2.9 Seien A,
B zwei Algebren desselben Typs und sei
h ein Homomorphismus von A nach B.
Dann heißt h Isomorphismus von A nach B, falls h eine
bijektive Abbildung ist. A, B
heißen dann isomorph, und man schreibt
hierfür A
B.
Anmerkung 2.2.3 Liegt ein Isomorphismus
zwischen zwei Algebren vor, so kann die eine Algebra aus
der anderen sozusagen durch Umbenennungen gewonnen
werden.
Anmerkung 2.2.4 Falls A
= < A1, f1,
..., fn > eine Algebra mit n
verschiedenen Operationen ist, so kann A
der Einfachheit halber auch mittels < A,
F > wiedergegeben werden,
wobei F = { f1,
..., fn }. Ferner: Wenn
A = < A, f1,
..., fn > eine Algebra mit endlich
vielen Operationen ist, dann notiert man den Typ dieser
Algebra auch in der Form ( σ1,
..., σn ), wobei σi
die Stelligkeit der Operation fi
ist für i
{ 1, ...,
n }.
Anmerkung 2.2.5 Was soll man vor dem
Hintergrund der in 2.2.1 gegebenen Definition für Operationen
unter einer nullstelligen Operation verstehen? Man kann
An als die Menge aller Abbildungen g
: { 0, 1, ..., n - 1 }
A
definieren. Auf der Basis dieser Interpretation repräsentieren
wir jedes n-Tupel aus An durch eine
solche Funktion g. Gilt nun für ein g
An und i
{ 0, 1, ..., n - 1 } : g ( i )
= a
A, so bedeutet das,
dass ein Tupel < a0, ...,
ai, ..., an-1
> existiert, so dass aj
A für alle j
{ 0, ...,
n - 1 } und g ( i ) = a
= ai.
Unter diesen Voraussetzungen ist dann A0
= { g | g :
A }. Es gibt aber nur eine Abbildung g :
A, nämlich g =
.
Warum? Man erinnere sich, dass Funktionen spezielle Relationen
waren; Relationen sind aber nichts anderes als Mengen. Die
Abbildung g :
A kann also wiedergegeben werden als g = { < x,
g ( x ) > | x
B } und für B =
also
g =
. Also gilt schließlich
A0 = {
}.
An = { g | g : {
0, ..., n - 1 }
A
} ist dann der Definitionsbereich einer n-stelligen
Operation, die An auf A abbildet und
eine nullstellige Operation f ist daher eine Abbildung f
: {
}
A.
Dieses Abbildungen entsprechen aber exakt den Elementen
aus A, denn f ist durch das Element f {
}
A eindeutig bestimmt und zu jedem
a
A gibt es genau eine Abbildung
fa : {
}
A mit fa {
} = a. Dieser Eigenschaft nullstelliger Operationen
wegen nennt man diese auch Konstanten. Anstelle von fa
schreibt man einfach a. Die in der Definition von Algebren
enthaltenen Konstanten können also vollständig
durch nullstellige Operationen wiedergegeben werden.
Es ist üblich, auf der Basis vorhandener mathematischer
Strukturen neue Strukturen abzuleiten bzw. zu entwickeln.
Im Bereich der allgemeinen Algebra kann dies mit Hilfe sogenannter
Subalgebren (Auch Unteralgebren genannt)
geschehen. Der Vorteil abgeleiteter Strukturen besteht darin,
dass ihre Eigenschaften durch Bezug auf bzw. Einschränkung
von (strukturellen) Eigenschaften bereits bekannter Strukturen
definierbar sind.
Definition 2.2.10 Sei A =
< A, f1A,
..., fnA > eine
Algebra vom Typ ( F, σ ). Sie ferner
B
A. Die Algebra
B = < B, f1B,
..., fnB >
heißt dann Subalgebra von A,
wobei fiB : Bni
B für alle i
{ 1, ..., n } die Einschränkung von fiA
auf die Menge B ist. Das heißt: Für alle i
{ 1, ..., n } und alle
< a1, ..., an
>
Bni gilt:
f1B ( a1,
..., ani ) = f1A
( a1, ..., ani
)
B.
Es gilt weiterhin: σ ( f1B
) = σ ( f1A ) = ni.
Falls B eine Subalgebra von A
ist, dann schreibt man B ≤ A.
Die Menge aller Universen von Subalgebren einer Algebra
A ist Sub ( A
) = { B | B = < B,
F > ≤ A }.
Eine Teilmenge B
A
ist also genau dann das Universum einer Unteralgebra von
A = < A, F
>, falls B unter allen (fundamentalen, dass
heißt nicht abgeleiteten) Operationen von A
abgeschlossen ist.
Beispiel 2.2.6 Sei die Algebra
N = <
0,
+ 0 > aus Beispiel 2.2.1 gegeben. Wir können dann folgende
Subalgebra N' von N
konstruieren: N' = < { 0 },
+, 0 >. Offensichtlich ist die Menge { 0 } abgeschlossen
unter der Addition. Weiterhin ist N'
die einzige Subalgebra von N mit
endlichem Universum, denn falls M ≠ { 0 } irgend
eine echte Teilmenge von N0
ist und ferner max ( M ) = m das größte
Element der Menge M ist, dann gilt sicherlich
m + m
M.
Wir wollen an dieser Stelle eine einfache Eigenschaft von
Subalgebren beweisen, um ein wenig Gespür für
diesen Vorgang zu gewinnen. Natürlichsprachlich formuliert
lautet der zu beweisende Satz: Das System der Subalgebren
einer Algebra ist unter der Durchschnittsbildung ( das heißt
unter der Operation " ∩ " abgeschlossen. Mathematisch
formuliert wird hieraus:
Satz 2.2.1 Sei A
= < A, F
> eine Algebra mit Operationen f
F. Dann gilt:
1. A
Sub ( A ).
2. Sei der Ausdruck "
∩ " für eine beliebige, nicht leere
Teilmenge X
Sub (
A ) definiert als ∩ X
=def ∩ {B | B
X }. Es gilt dann: ∩ X
Sub ( A ).
Beweis: Teilsatz (1) folgt unmittelbar
aus der Definition für Subalgorithmen: Es gilt für
alle Algebren A = < A,
F > : A ≤ A.
Und daher: A
Sub ( A ). Teilsatz (2) ist
etwas schwieriger zu beweisen. Wir überlegen uns zunächst,
was genau wir zu beweisen haben: ∩ X
Sub ( A ) für alle
≠ X
Sub ( A
), das heißt ∩ X muss das Universum einer Subalgebra
X ≤ A
sein und daher unter den Operationen von A
abgeschlossen sein, andernfalls wäre ∩ X nicht
in Sub ( A ) enthalten.
Mit anderen Worten: Es ist zu zeigen, dass ∩ X
unter allen fundamentalen Operationen f von A
abgeschlossen ist.
Sei nun f
F eine
solche Operation mit Stelligkeit σ ( f )
= n. Wir können nun zunächst aus dem
Umstand b1, ..., bn
∩ X = ∩ { B |
B
X } folgern, dass
b1, ..., bn
B für alle B
X. Da alle B
X Grundmengen von Subalgebren von A
darstellen (denn es gilt X
Sub ( A )), sind diese allesamt
unter den fundamentalen Operationen von A abgeschlossen
und also gilt: f ( b1,
..., bn )
B
für alle B
X und
somit f (b1, ..., bn
∩ X. Also ist unter den
gemachten Voraussetzungen auch ∩ X abgeschlossen
unter den Operationen aus F.
Natürlich kann für das Beweisen von mathematischen
Sätzen kein "Rezept" (das heißt Algorithmus)
angegeben werden, so dass die Befolgung des Algorithmus
den gesuchten Beweis automatisch herzuleiten gestattet.
Mathematische Beweise stellen vielmehr komplexe Gebilde
dar, zu deren Herleitung bisweilen ein Höchstmaß
an Kreativität erforderlich ist. In unserem Fall reicht
es allerdings aus, Satz und Definition der durch den Beweis
betroffenen Entitäten "genau zu studieren".
Jeder Schritt des Beweises ist dann eine unmittelbare Folgerung
aus den Behauptungen des Satzes, den Festlegungen der entsprechenden
Definitionen und/oder aber eine Folgerung aus aus einem
vorangehenden Beweisschritt, für den die selbe Überlegung
angestellt werden kann.
Definition: 2.2.11 Ein Verband ist
eine Algebra V = < V,
,
> vom Typ ( 2, 2 ), wobei folgende Gesetze
gelten: für alle a, b
V gilt:
1. a
b = b
a, a
b = b
a (Kommutativität);
2. a
( b
c ) = ( a
b )
c, a
( b
c
) = ( a
b )
c (Assoziativität);
3. ( a
b )
b = b, ( a
b )
b = b (Absorption).
Anstelle von Verbänden können wir auch folgende,
einfacher definierte Struktur betrachten:
Definition 2.2.12 Eine verbandsgeordnete
Menge ist ein Tupel < V, ≤ >,
das heißt eine Struktur aus einer Menge und einer
Ordnungsrelation ≤
V
x V über dieser Menge, das heißt es gilt
stets für alle a, b, c
V:
1. a ≤ a (Reflexivität);
2. wenn a ≤ b und b
≤ a, so a = b (Antisymmetrie);
3. wenn a ≤ b und b
≤ c, so a ≤ c (Transitivität).
4. Für je zwei Elemente a,
b
V existieren sup
( a, b )
V
(kleinste obere und größte untere Schranke
bezüglich ≤). sup ( a,
b ) ist das kleinste Element c
V, für das gilt: a ≤ c und b
≤ c. Falls also ein Element d ≠ sup ( a,
b ) existiert, so dass a ≤ d
und b ≤ d, so folgt hieraus: sup ( a,
b ) ≤ d. inf ( a, b
) ist entsprechend das größte c
V, für das gilt: c ≤ a und c
≤ b.
inf und sub können auch auf Teilmengen
von V bezogen werden: Sei A
V,
dann ist inf A = ( { b | b
A })
V dadurch bestimmt,
dass inf A ≤ b für alle b
A und ferner: falls für ein
c
V, c ≠
inf A gilt, dass c ≤ b für alle b
A, so folgt hieraus: c ≤
inf A. Entsprechend definiert man sup B
= sup ( { b | b
A
}). Schließlich schreibt man inf V
=
und sup
V =
.
Beispiel 2.2.7 Sei I = [ 0, 1
] das Einheitsintervall, das heißt die Menge aller
realen Zahlen, die größer-gleich 0 bzw. kleiner-gleich
1 sind. ≤ sie die bekannte Relation über der Menge
der realen Zahlen, wobei < a, b >
≤ iff a ≤ b
iff a ist eine kleinere Zahl als b. <
I, ≤ > ist eine verbandsgeordnete Menge mit
= 1 und
= 0.
Zwischen verbandsgeordneten Mengen und Verbänden besteht
folgender Zusammenhang:
Satz 2.2.2 (1) Wenn V
= < V,
,
> ein Verband ist, und ≤
V2 erklärt ist durch a
≤ b iff a
b
= a ( iff a
b
= b ), dann ist B ( V
) = < V, ≤ > eine verbandsgeordnete
Menge. (2) Wenn B = <
V, ≤ > eine verbandsgeordnete Menge ist,
und wenn die beiden Operationen
und
erklärt sind
duch a
b = sup ( a,
b ) sowie a
b
= inf ( a, b ), dann ist V
( B ) = < V,
,
> ein Verband.
Anmerkungen zu Satz 2.2.2
Wir sind nun in der Lage die für die klassische Logik
so fundamentale Struktur der Booleschen Algebren einzuführen:
Definition 2.2.13 Eine Boolesche Algebra
ist eine Algebra < A,
,
,
> mit den
Zusatzbedingungen:
1. < A,
,
> ist ein Verband. Ferner gilt
für alle a, b
A:
2. a
( b
c ) = ( a
b )
( a
c ), a
( b
c ) = ( a
b
)
( a
c )
3. ( a
a )
b = b, ( a
a )
b = b.
a heißt Komplement von a.
Anmerkung 2.2.6 Die dritte Bedingung
der Definition für Boolesche Algebren impliziert die
Existenz von
und
,
nämlich:
= a
a und
= a
a.
Man schreibt für
und
auch 1 und 0.
Anmerkung 2.2.7 Die Aristotelische
Logik beansprucht u. a. die Geltung des Gesetzes vom ausgeschlossenen
Drittel (ungefähr so: "Eine beliebige Aussage
ist wahr oder falsch, ein Drittes gibt es nicht.")
sowie diejenige des Gesetzes vom ausgeschlossenen Wiederspruch
("Eine beliebige Aussage ist nicht gleichzeitig wahr
oder falsch."). In ihrer algebraischen Notation (auf
der Grundlage Boolescher Algebren) können diese beiden
Gesetze mittels a
a =
bzw.
( a
a
) =
(für alle a des betrachteten
Universums) formuliert werden. Erstere Formel gilt unmittelbar
in allen Booleschen Algebren (siehe letztere Anmerkung).
Die zweite Formel gilt ebenso in allen Booleschen Algebren:
In allen Booleschen Algebren gelten die Beziehungen
( a
b
) =
a
b und
a = a ( was wir hier nicht beweisen wollen).
Somit kann
( a
a ) mit
a
a =
a
a = a
a =
wiedergegeben werden.
M. a. W.: Die zwei hier zitierten Aristotelischen Gesetze
stellen fundamentale Eigenschaften Boolescher Algebren dar.
Anders ausgedrückt: Boolesche Algebren sind gerade
so konstruiert, dass letztere beiden Gesetze für sie
gelten.
Bevor wir einige Beispiele Boolescher Algebren kennen lernen
werden, soll zunächst noch eine wichtige Eigenschaft
dieser Klasse von Algebren bewiesen werden, nämlich
die Idempotenz:
Satz 2.2.3 Sei A
= < A,
,
,
,
> eine Boolesche Algebra, dann
gilt für alle a
A: a
a = a und a
a = a ( Idempotenz von
und
).
Beweis: Wir wollen nur die Eigenschaft
a
a = a (für
alle a
a) betrachten.
Es gilt: ( a
a )
a = a (3.
Definitionsbedingung Boolescher Algebren). Da Boolesche
Algebren kommutativ und distributiv sind, kann letzterer
Ausdruck zunächst zu a
(
a
a
= a und weiterhin zu ( a
a )
(
a
a ) umgeformt
werden. Der Ausdruck links des Gleichheitszeichens entspricht
nun aber genau dem linken Teilausdruck aus der Definitionsbewegung
(3) Boolescher Algebren. Also kann man ersetzen und erhält
a
a = a (
ganz analog zeigt man a
a
= a). D. h. in jeder Booleschen Algebra gilt die
Idempotenz von
und
.
Dieser Beweis zeigt gerade, dass unabhängig davon,
welche Boolesche Algebra man auch vorliegen haben mag, von
der Geltung der Idempotenz ihrer beiden fundamentalen zweistelligen
Operationen ausgegangen werden kann, da diese allgemein
für alle Booleschen Algebren gilt: Die Eigenschaft
der Idempotenz wurde für die Klasse der Booleschen
bewiesen und gilt nunmehr für jede ihrer Instanzen.
Beispiel 2.2.8 Sei U eine beliebige
Menge, dann ist PU = < Pot ( U
),
, ∩, c > eine Boolesche
Algebra und es gilt: U =
sowie
=
. Denn:
ist eine Ordnungsrelation über
Pot ( U ) und < Pot ( U )),
> daher eine verbandsgeordnete Menge. Dann ist aber (gemäß
Satz (2.2.2)) inf ( B, C ) = B
∩ und sup ( B, C ) = B
C für alle B, C
Pot ( U ). Ferner gilt: Die Distributivität
ist ein mengentheoretisches Gesetz. Schließlich gilt
stets: B ∩ ( C
Cc ) = B ∩ U
= B und
( C ∩
Cc ) = B
= B.
Beispiel 2.2.9 Sei ΞA
= { Xx | X
Pot ( A ) }, i. e. die Menge aller charakteristischen
Funktionen der Teilmengen der Menge A, gegeben.
Dann ist < ΞA,
,
,
> mit:
1. XA
XB = XA
B,
2. XA
XB = XA ∩
B und
3.
XA
= XAc
Eine Boolesche Algebra und man kann einen Homomorphismus
h : PA
ΞA mit h ( X ) = Xx
definieren. h ist ein Homorphismus, denn:
1. h ( A
B ) = XA
B = XA
XB = h ( A )
h ( B ).
2. h ( A ∩
B ) = XA ∩ B = XA
XB = h
( A )
h (
B ).
3. h ( Ac
) = XAc =
XA =
h
( A ).
Beispiel 2.2.10 Sei die Algebra
= < { 0, 1 },
,
,
> mit der Signatur ( 2, 2, 1 ) gegeben.
Die einzelnen Operationen sind wie folgt definiert: Für
alle a, b
{ 0, 1
} ist
1. a
b min ( a, b );
2. a
b max ( a, b );
3.
a =
1 - a.
ist eine Boolesche Algebra.